CanMe Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)

für die Software des Cloud Area Network (CAN) einschließlich der CanMe Apps und Appliance-Software

Fassung 2.0 · Stand: August 2026


WICHTIG — BITTE VOR DER INSTALLATION LESEN

Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag („Vertrag") wird geschlossen zwischen der CanMe GmbH, Albert-Einstein-Straße 1, 95028 Hof, Deutschland („CanMe") und dem Unternehmen, das die Software installiert, bereitstellt oder nutzt („Kunde").

DURCH DAS INSTALLIEREN, KOPIEREN, AKTIVIEREN ODER NUTZEN DER SOFTWARE ERKLÄRT DER KUNDE SEIN EINVERSTÄNDNIS MIT DIESEM VERTRAG. WER DIESEM VERTRAG NICHT ZUSTIMMT, DARF DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN ODER NUTZEN.

Wer die Software im Auftrag eines Unternehmens installiert, sichert zu, hierzu bevollmächtigt zu sein und dieses Unternehmen zu binden.


1. Anwendungsbereich; Verhältnis zu anderen Vereinbarungen

1.1 Nur für Unternehmen. Die Software ist ausschließlich für die Nutzung durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen bestimmt. Der Kunde sichert zu, die Software nicht als Verbraucher zu nutzen. Eine Bereitstellung an Verbraucher ist ohne vorherige Zustimmung von CanMe in Textform und ohne angepasste Bedingungen unzulässig.

1.2 Bestimmungsgemäßer Einsatz. Die Software ist eine Komponente eines von einem Unternehmen betriebenen Cloud Area Network. Ohne Registrierung („Enrollment") in einem vom Kunden betriebenen CAN erfüllt die Software keine Funktion.

1.3 Rangfolge. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: 1. ein zwischen CanMe und dem Kunden unterzeichneter Einzelvertrag oder Bestellschein, 2. eine gesondert geschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) sowie eine gesondert vereinbarte SLA, 3. ein gesondert unterzeichneter Rahmen- oder Partnervertrag, 4. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CanMe GmbH (https://www.canme.cloud/de/terms), 5. dieser Vertrag, 6. die Dokumentation.

Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht.

1.4 Erwerb über Dritte. Hat der Kunde die Software über einen Vertriebspartner, Distributor oder eine App-Plattform bezogen, richten sich die kaufmännischen Bedingungen nach der Vereinbarung mit diesem Dritten. Das Nutzungsrecht an der Software wird dem Kunden gleichwohl unmittelbar von CanMe nach Maßgabe dieses Vertrages eingeräumt. Dritte sind nicht bevollmächtigt, im Namen von CanMe Zusicherungen, Garantien oder abweichende Lizenzbedingungen abzugeben.


2. Begriffe

Begriff Bedeutung
Software Sämtliche von CanMe in Objektcode bereitgestellten Programme, einschließlich Client-Anwendungen, Controller-, Edge- und Verwaltungskomponenten sowie auf Appliances vorinstallierter Software, jeweils einschließlich Updates, Upgrades und Patches.
Dokumentation Die von CanMe jeweils aktuell bereitgestellten Handbücher, Installations-, Betriebs- und Sicherheitshinweise sowie technischen Spezifikationen.
Lizenzumfang Der durch Lizenzschlüssel, Abonnementstufe oder Bestellschein festgelegte Funktions- und Mengenumfang (z. B. Identitäten, Endpunkte, Nodes, Standorte).
Kundenumgebung Sämtliche Infrastruktur, Netze, Systeme, Endgeräte und Konnektivität, in oder auf denen der Kunde die Software betreibt.
Telemetrie Betriebs- und Metadaten, die die Software zu Zwecken der Lizenzvalidierung, Sicherheit, Fehlerdiagnose und Produktverbesserung an CanMe übermittelt; ausgenommen sind Inhalte des Netzwerkverkehrs des Kunden.
Tenant Eine logisch abgegrenzte CAN-Core-Installation des Kunden; ein Tenant bildet eine isolierte Sicherheitsdomäne.
Testphase Eine zeitlich befristete, unentgeltliche Bereitstellung zu Evaluierungszwecken.

3. Einräumung von Nutzungsrechten

3.1 Abonnementlizenz. Vorbehaltlich der Einhaltung dieses Vertrages und der Zahlung der geschuldeten Vergütung räumt CanMe dem Kunden für die Dauer des aktiven Abonnements ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Rahmen des Lizenzumfangs in der Kundenumgebung zu installieren und für eigene interne Geschäftszwecke entsprechend der Dokumentation zu nutzen.

3.2 Client-Anwendungen. Client-Anwendungen dürfen auf Endgeräten installiert werden, die im Eigentum des Kunden stehen oder von ihm kontrolliert werden, sowie — im Rahmen einer vom Kunden verantworteten BYOD-Richtlinie — auf Endgeräten seiner Nutzer. Die Anzahl der Installationen ist durch den Lizenzumfang begrenzt.

3.3 Testlizenz. Wird die Software ohne gültigen kostenpflichtigen Lizenzschlüssel oder in einer als Evaluierung gekennzeichneten Konfiguration installiert, gilt sie als zu Testzwecken überlassen. Es gilt Ziffer 11.

3.4 Sicherungskopien. Der Kunde darf eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien erstellen.

3.5 Kein Quellcode. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.

3.6 Eigentum. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. CanMe und ihre Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte an der Software, der Dokumentation, an Marken sowie an allen Weiterentwicklungen.


4. Nutzungsbeschränkungen

Der Kunde ist nicht berechtigt:

4.1 die Software über den Lizenzumfang hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übersetzen oder Bearbeitungen zu erstellen;

4.2 die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. § 69e UrhG sowie sonstige zwingende gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt. Vor Maßnahmen nach § 69e UrhG wird der Kunde CanMe die erforderlichen Schnittstelleninformationen unter Setzung einer angemessenen Frist anfordern;

4.3 die Software oder Lizenzschlüssel zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu veräußern, unterzulizenzieren, zu verpfänden oder Dritten sonst zugänglich zu machen;

4.4 die Software zur Erbringung von Leistungen für Dritte zu nutzen, insbesondere im Rahmen von Managed Services, Outsourcing, Service-Bureau-, Hosting- oder SaaS-Angeboten, sofern dies nicht in einem gesonderten Partnervertrag ausdrücklich gestattet ist;

4.5 Lizenzschlüssel, Nutzungsgrenzen, Lizenzvalidierung, Sicherheitsfunktionen oder sonstige technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, zu deaktivieren oder zu manipulieren;

4.6 Urheberrechts-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsvermerke, Kennzeichen oder Hinweise auf CanMe zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern;

4.7 die Software zum Zweck der Entwicklung eines konkurrierenden Produkts zu nutzen oder Ergebnisse von Benchmarks oder Leistungsvergleichen ohne vorherige Zustimmung von CanMe in Textform zu veröffentlichen;

4.8 die Software so einzusetzen, dass sie Systeme, Netze oder Dienste stört, überlastet oder unbefugt in sie eingreift, dass rechtswidrige, schädigende oder rechtsverletzende Inhalte übertragen werden, dass Schadsoftware verbreitet wird, dass an Botnetzen oder Überlastungsangriffen mitgewirkt wird oder dass Sicherheitsmaßnahmen Dritter unbefugt umgangen werden;

4.9 die Software in Verletzung von Rechten Dritter, von Vereinbarungen mit Dritten oder von anwendbarem Recht zu nutzen.

4.10 Zurechnung. Der Kunde stellt die Einhaltung dieser Beschränkungen durch alle Nutzer und von ihm eingesetzten Dritten sicher und hat deren Verhalten wie eigenes zu vertreten.


5. Verantwortung für Errichtung und Betrieb

5.1 Eigenverantwortlicher Betrieb. Der Kunde errichtet und betreibt das CAN eigenverantwortlich in der Kundenumgebung. CanMe betreibt das CAN des Kunden nicht und hat auf dessen Verfügbarkeit keinen Einfluss.

5.2 In die alleinige Verantwortung des Kunden fallen insbesondere: Bereitstellung und Absicherung der Infrastruktur; Internetanbindung und Bandbreite; erforderliche Firewall-, NAT- und Routingfreigaben; Stromversorgung und physische Sicherheit der Standorte; Zeitsynchronisation und Namensauflösung; Anbindung und Betrieb des Identitätsanbieters; Erstellung, Prüfung und Freigabe von Zugriffsrichtlinien; Datensicherung und Notfallvorsorge; Protokollierung und Überwachung; rechtzeitiges Einspielen bereitgestellter Updates; sowie die Einhaltung aller den Kunden treffenden regulatorischen Anforderungen.

5.3 Schlüsselmaterial. Der Kunde ist für die sichere Verwahrung, Sicherung und Wiederherstellbarkeit sämtlichen Schlüsselmaterials, sämtlicher Identitäten und sämtlicher Wiederherstellungsgeheimnisse verantwortlich. CanMe kann verlorenes Schlüsselmaterial des Kunden bauartbedingt nicht wiederherstellen. Der Verlust von Schlüsselmaterial kann zum vollständigen und endgültigen Verlust des Zugriffs auf das CAN führen.

5.4 Keine Verfügbarkeitszusage. CanMe schuldet keine Verfügbarkeit des CAN. Verfügbarkeitszusagen bestehen nur, soweit sie in einer gesonderten SLA für von CanMe betriebene Komponenten ausdrücklich vereinbart sind.

5.5 Keine Compliance-Zusage. Die Software ist eine Sicherheitskomponente unter mehreren. Sie ersetzt weder ein Sicherheitskonzept noch die Verpflichtung des Kunden zu angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. CanMe sagt nicht zu, dass die Nutzung der Software Angriffe verhindert oder die Erfüllung regulatorischer Anforderungen des Kunden (insbesondere NIS-2, KRITIS, DSGVO) bewirkt.


6. Updates, Support und Produktlebenszyklus

6.1 Während eines aktiven, bezahlten Abonnements stellt CanMe fortlaufend Updates der Software bereit, einschließlich Sicherheitsupdates und funktionaler Updates — unabhängig davon, ob ein zusätzliches Support-Paket gebucht ist; die Installation obliegt dem Kunden. Die Bearbeitung von Störungsmeldungen (Support) richtet sich nach dem gebuchten Support-Paket gemäß der Support-Richtlinie unter https://www.canme.cloud/de/support; Support setzt ein aktives, bezahltes Abonnement und den Betrieb entsprechend der Dokumentation voraus.

6.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, unterstützt CanMe die jeweils aktuelle Hauptversion (N) sowie die unmittelbar vorhergehende Hauptversion (N-1).

6.3 Sicherheitsupdates. CanMe stellt Sicherheitsupdates für den in der Support-Richtlinie (https://www.canme.cloud/de/support) je Produktversion veröffentlichten Zeitraum bereit, mindestens jedoch für fünf (5) Jahre ab Inverkehrbringen der jeweiligen Version. Das Ende des Supportzeitraums wird mindestens zwölf (12) Monate im Voraus angekündigt.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Sicherheitsupdates innerhalb eines der Kritikalität angemessenen Zeitraums einzuspielen. Unterlässt er dies, entfallen für hierdurch verursachte Störungen Gewährleistungs- und Supportansprüche.

6.5 Schwachstellen. Meldungen zu Sicherheitsschwachstellen sind zu richten an security@canme.cloud. Der Kunde behandelt Schwachstelleninformationen bis zur abgestimmten Veröffentlichung vertraulich und informiert CanMe unverzüglich über ihm bekannt gewordene Schwachstellen der Software.

6.6 CanMe darf die Software fortentwickeln und anpassen. Wesentliche Funktionen der Leistungsbeschreibung dürfen während der Laufzeit eines Abonnements nicht ersatzlos entfallen.


7. Telemetrie und Lizenzvalidierung

7.1 Die Software kann mit Systemen von CanMe kommunizieren, um Lizenzen zu validieren, den Abonnementstatus zu prüfen, Sicherheitshinweise und Updates bereitzustellen sowie aggregierte Nutzungs- und Fehlerdaten zu übermitteln.

7.2 CanMe erhebt über die Telemetrie keine Inhalte des Netzwerkverkehrs des Kunden. Art, Umfang, Zweck und Speicherdauer der Telemetriedaten sowie deren Einschränkungsmöglichkeiten sind in den Produkt-Datenschutzhinweisen unter https://www.canme.cloud/de/support beschrieben.

7.3 Die Steuerungskomponente (Core) benötigt für Lizenzvalidierung, Updates und Betrieb eine Internetverbindung zu den Diensten von CanMe; deren Bereitstellung obliegt dem Kunden. Ein Betrieb in abgeschotteten Umgebungen (Air-Gap) ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Funktionen der Lizenzvalidierung zu deaktivieren oder zu umgehen, soweit CanMe dies nicht ausdrücklich gestattet.

7.4 CanMe darf aggregierte und anonymisierte Auswertungen, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder einzelne Personen zulassen, zeitlich unbeschränkt zur Produktverbesserung nutzen.


8. Lizenznachweis und Prüfrecht

8.1 Der Kunde führt Aufzeichnungen über die tatsächliche Nutzung im Verhältnis zum Lizenzumfang und bewahrt diese für die Vertragslaufzeit zuzüglich zwei (2) Jahren auf.

8.2 CanMe kann höchstens einmal je Zwölfmonatszeitraum die Einhaltung der Lizenzbestimmungen überprüfen. CanMe fordert zunächst eine Selbstauskunft in Textform an. Eine weitergehende Prüfung erfolgt nach Ankündigung mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen, während der üblichen Geschäftszeiten und unter größtmöglicher Schonung des Geschäftsbetriebs.

8.3 Ergibt die Prüfung eine Überschreitung, erwirbt der Kunde unverzüglich die erforderlichen zusätzlichen Lizenzen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Überschreitung. Übersteigt die Überschreitung fünf Prozent (5 %), trägt der Kunde die angemessenen Prüfkosten.

8.4 Prüfungen erfolgen unter Wahrung der Vertraulichkeit. Ein Zugriff auf produktive Daten des Kunden findet nicht statt.


9. Schutzrechte; Open Source

9.1 CanMe gewährleistet, dass die vertragsgemäße Nutzung der Software innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der übrigen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums keine Schutzrechte Dritter verletzt. Für die Freistellung und deren Voraussetzungen gilt § 23 der AGB entsprechend.

9.2 Die Software enthält Komponenten Dritter, die unter Open-Source-Lizenzen oder sonstigen Drittlizenzen stehen. Die maßgeblichen Lizenztexte und Urheberrechtsvermerke werden mit dem Produkt ausgeliefert und sind für Kunden zusätzlich in myCanMe (my.canme.cloud) abrufbar. Soweit Bedingungen einer Open-Source-Lizenz vorgehen, gelten für die betreffende Komponente vorrangig deren Bedingungen. Die Lizenzen der Drittkomponenten erweitern nicht die Rechte des Kunden an den proprietären Bestandteilen der Software.

9.3 Marken, Logos und Kennzeichen von CanMe dürfen ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht verwendet werden. Zulässig bleibt die Nennung im Rahmen der zutreffenden Beschreibung der eingesetzten Produkte.


10. Gewährleistung

10.1 CanMe gewährleistet, dass die Software bei Überlassung im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung und der Dokumentation entspricht. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelansprüche. Der Kunde erkennt an, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann.

10.2 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen, unter Angabe von Symptombeschreibung, Versionsständen und Reproduktionsschritten.

10.3 Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von CanMe durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; hierzu zählt auch die Bereitstellung einer zumutbaren Umgehungslösung oder eines neuen Programmstandes.

10.4 Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel beruht auf: Nutzung außerhalb der Dokumentation oder der spezifizierten Systemvoraussetzungen; nicht freigegebenen Änderungen; Software, Hardware oder Diensten Dritter; unterlassener Anwendung bereitgestellter Updates; oder Störungen der Kundenumgebung.

10.5 Rechtliche Einordnung. Auf die zeitlich befristete Überlassung gegen wiederkehrende Vergütung (Abonnement) finden die mietrechtlichen Vorschriften der §§ 535 ff. BGB Anwendung, auch wenn die Software in der Kundenumgebung betrieben wird. Die verschuldensunabhängige Haftung von CanMe für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB sowie das Selbstbeseitigungsrecht des Kunden nach § 536a Abs. 2 BGB sind ausgeschlossen. Die §§ 536b und 536c BGB bleiben unberührt. Die Pflicht von CanMe zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands während der Abonnementlaufzeit wird durch die Bereitstellung von Updates und Fehlerbehebungen nach Maßgabe der Support-Richtlinie erfüllt.

10.6 Keine unbefristeten Lizenzen. Unbefristete Lizenzen werden nicht angeboten; sämtliche Nutzungsrechte sind auf die Laufzeit des jeweiligen Abonnements bzw. Commitment-Plans beschränkt. Unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, Ansprüche aus einer Garantie sowie Schadensersatzansprüche nach Ziffer 12.1; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

10.7 Weitergehende stillschweigende Gewährleistungen, insbesondere hinsichtlich der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der ununterbrochenen Nutzbarkeit, werden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.


11. Testphasen

11.1 Testlizenzen werden über das CanMe-Portal (myCanMe) bereitgestellt. Die Laufzeit beträgt dreißig (30) Tage ab Bereitstellung. Eine Verlängerung sowie eine erneute Testphase für denselben Tenant sind ausgeschlossen. Abweichende Proof-of-Concept-Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zusage von CanMe in Textform.

11.2 Während der Testphase ist die Nutzung ausschließlich zur internen Evaluierung gestattet. Jede produktive, kommerzielle oder Dritten dienende Nutzung ist untersagt.

11.3 Für unentgeltliche Leistungen gilt: Die Software wird ohne Gewährleistung und ohne Verfügbarkeits- oder Supportzusage bereitgestellt. CanMe haftet insoweit nur nach Ziffer 12.1 sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11.4 Die Testphase kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem (1) Tag in Textform beendet werden. Nach Ablauf hat der Kunde die Nutzung einzustellen und sämtliche Kopien zu löschen; auf Anforderung bestätigt er dies in Textform.


12. Haftung

12.1 Unbeschränkte Haftung. CanMe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden Haftungstatbeständen.

12.2 Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CanMe nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

12.3 Höchstbetrag. Die Haftung nach Ziffer 12.2 ist begrenzt auf 100 % der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die betroffene Leistung gezahlten Vergütung, mindestens jedoch EUR 50.000 und höchstens EUR 500.000 je Schadensereignis sowie auf das Zweifache dieses Betrages für alle Schadensereignisse eines Vertragsjahres.

12.4 Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet CanMe im Rahmen der Ziffern 12.2 und 12.3 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Ziffer 5.3 bleibt unberührt.

12.5 Ausschlüsse. Außerhalb der Ziffer 12.1 haftet CanMe nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Rufschädigung, Ansprüche Dritter und mittelbare Schäden, soweit diese nicht als vertragstypischer und vorhersehbarer Schaden im Sinne der Ziffer 12.2 zu qualifizieren sind. Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere die Verletzung der Pflichten aus Ziffern 5 und 6.4, ist anzurechnen.

12.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CanMe. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.


13. Nutzungsverbote; Hochrisikoanwendungen

13.1 Die Software ist nicht für Anwendungen entwickelt, geprüft oder zugelassen, bei denen eine Fehlfunktion unmittelbar zu Tod, Personenschaden oder schweren Umweltschäden führen kann, insbesondere nicht für den Betrieb kerntechnischer Anlagen, Flugsicherungs- und Flugführungssysteme, lebenserhaltende Systeme, Notrufinfrastruktur oder Waffensysteme. Eine Nutzung in solchen Umgebungen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.

13.2 Bei einem erheblichen Verstoß gegen Ziffer 4 oder Ziffer 13.1 kann CanMe nach Abmahnung und Fristsetzung die Lizenzgültigkeit aussetzen und diesen Vertrag außerordentlich kündigen. Bei drohendem erheblichem Schaden oder bei gesetzlicher Verpflichtung kann die Aussetzung ohne vorherige Fristsetzung erfolgen; CanMe informiert den Kunden unverzüglich.


14. Export-, Sanktions- und Außenwirtschaftsrecht

14.1 Die Software enthält Verschlüsselungstechnologie und unterliegt den Ausfuhr-, Verbringungs- und Sanktionsvorschriften der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls weiterer Staaten.

14.2 Der Kunde sichert zu, dass er sich nicht in einem Land befindet, gegen das ein Embargo besteht, dass er nicht auf einschlägigen Sanktionslisten geführt wird und dass er die Software nicht in Verletzung von Ausfuhr- oder Sanktionsvorschriften nutzt, ausführt, wiederausführt oder weitergibt.

14.3 Eine Nutzung zu Zwecken der Rüstungs-, Nuklear-, Chemie- oder Biotechnologie ist untersagt.


15. Vertraulichkeit

15.1 Der Kunde behandelt nicht öffentliche Informationen von CanMe vertraulich, insbesondere Quellcode, Konfigurationen, Sicherheitsarchitekturen, Softwarestücklisten (SBOM), Schwachstelleninformationen, Testergebnisse, Preise und Vertragsinhalte, und nutzt sie ausschließlich zu Vertragszwecken.

15.2 Der Zugang wird auf Personen beschränkt, die die Informationen benötigen und einer entsprechenden Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

15.3 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß bekannt werden, die dem Kunden bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren, die er rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt hat, die unabhängig entwickelt wurden oder die aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

15.4 Die Verpflichtungen bestehen für die Vertragslaufzeit und drei (3) Jahre darüber hinaus fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG zeitlich unbegrenzt.


16. Datenschutz

16.1 Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des von ihm betriebenen CAN. CanMe hat auf diese Verarbeitung bauartbedingt keinen Zugriff, soweit CanMe nicht ausdrücklich mit einer Support- oder Betriebsleistung beauftragt ist.

16.2 CanMe ist Verantwortlicher für die Verarbeitung von Daten zur Begründung und Durchführung der Vertragsbeziehung, zur Lizenzvalidierung sowie zur Produkt- und Sicherheitsverbesserung. Einzelheiten ergeben sich aus den Produkt-Datenschutzhinweisen unter https://www.canme.cloud/de/privacy (getrennt von der Datenschutzerklärung für die Website). Dies ist zugleich die für App-Plattformen maßgebliche Datenschutz-URL.

16.3 Soweit CanMe personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung unter https://www.canme.cloud/de/avv.

16.4 Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderliche Rechtsgrundlage verfügt und die betroffenen Personen, insbesondere seine Beschäftigten, ordnungsgemäß informiert. Die Prüfung mitbestimmungsrechtlicher Anforderungen (insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) obliegt dem Kunden. CanMe stellt auf Anforderung einen Informationsbaustein bereit.


17. Feedback

Übermittelt der Kunde Vorschläge, Ideen oder Verbesserungshinweise zum Produkt, darf CanMe diese unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen und verwerten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Feedback zu übermitteln. Vertrauliche Informationen des Kunden werden hierdurch nicht freigegeben.


18. Laufzeit und Beendigung

18.1 Dieser Vertrag gilt für die Dauer des jeweiligen Abonnements oder der Testphase.

18.2 Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für CanMe insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen Ziffern 4, 13 oder 14 vor, der nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abmahnung in Textform abgestellt wird.

18.3 Mit Beendigung endet das Nutzungsrecht. Der Kunde stellt die Nutzung ein, deinstalliert die Software und löscht oder vernichtet sämtliche Kopien einschließlich Sicherungskopien; auf Anforderung bestätigt er dies in Textform.

18.4 Die Ziffern 4, 8, 9, 12, 14, 15, 16, 17 und 19 gelten über die Beendigung hinaus fort.


19. Schlussbestimmungen

19.1 Der Kunde darf diesen Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von CanMe in Textform übertragen. Die Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Rechtsnachfolger im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder eines Erwerbs im Wesentlichen aller Vermögenswerte ist zulässig, wenn der Erwerber in sämtliche Pflichten eintritt.

19.2 CanMe kann diesen Vertrag mit Wirkung für die Zukunft nach Maßgabe des § 34 der AGB ändern.

19.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen.

19.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hof, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. CanMe ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Nichts hindert eine Partei daran, einstweiligen Rechtsschutz bei jedem zuständigen Gericht zu suchen.

19.5 Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

19.6 Soweit in diesem Vertrag Schriftform verlangt wird, genügt Textform nach § 126b BGB.


Anhang 1 — Ergänzende Bestimmungen für den Bezug über App-Plattformen

Dieser Anhang gilt zusätzlich, wenn die Software über eine Anwendungsplattform eines Dritten („Plattformbetreiber") bezogen wird. Bei Widersprüchen geht dieser Anhang für die betreffende Plattform dem Hauptteil dieses Vertrages vor.

A. Bestimmungen für den Bezug über den Apple App Store

Die nachfolgenden Bestimmungen sind auf Verlangen von Apple Inc. („Apple") aufzunehmen. Der Kunde und CanMe vereinbaren:

A.1 Vertragsparteien. Dieser Vertrag wird ausschließlich zwischen dem Kunden und CanMe geschlossen, nicht mit Apple. CanMe, nicht Apple, ist allein verantwortlich für die Software und deren Inhalte.

A.2 Umfang der Lizenz. Die dem Kunden eingeräumte Lizenz zur Nutzung der Software ist auf eine nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung auf Apple-Geräten beschränkt, die der Kunde besitzt oder kontrolliert, und zwar nach Maßgabe der Nutzungsbestimmungen der Apple Media Services. Die Software darf über die Familienfreigabe oder den Volumenkauf anderen Konten zugänglich gemacht werden, soweit Apple dies zulässt.

A.3 Wartung und Support. CanMe ist allein für die Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen zur Software verantwortlich. Apple ist nicht verpflichtet, Wartungs- oder Supportleistungen zur Software zu erbringen.

A.4 Gewährleistung. Erfüllt die Software eine anwendbare Gewährleistung nicht, kann der Kunde Apple hierüber informieren; Apple erstattet dem Kunden in diesem Fall den etwaigen Kaufpreis der Software. Im gesetzlich zulässigen Umfang trifft Apple darüber hinaus keinerlei Gewährleistungsverpflichtung hinsichtlich der Software. Sämtliche sonstigen Ansprüche, Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten und Aufwendungen, die auf eine Nichterfüllung einer Gewährleistung zurückzuführen sind, fallen in die alleinige Verantwortung von CanMe.

A.5 Produktbezogene Ansprüche. CanMe, nicht Apple, ist verantwortlich für die Bearbeitung von Ansprüchen des Kunden oder Dritter im Zusammenhang mit der Software oder deren Besitz und Nutzung, einschließlich (i) Produkthaftungsansprüchen, (ii) Ansprüchen wegen Nichterfüllung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen und (iii) Ansprüchen aus Verbraucherschutz-, Datenschutz- oder vergleichbaren Vorschriften, einschließlich im Zusammenhang mit der Nutzung von HealthKit- und HomeKit-Rahmenwerken. Dieser Vertrag beschränkt die Haftung von CanMe gegenüber dem Kunden nicht über das gesetzlich zulässige Maß hinaus.

A.6 Rechte des geistigen Eigentums. Im Falle der Behauptung eines Dritten, die Software oder deren Besitz und Nutzung durch den Kunden verletze Rechte des geistigen Eigentums dieses Dritten, ist CanMe, nicht Apple, allein verantwortlich für die Untersuchung, Verteidigung, Beilegung und Erfüllung eines solchen Anspruchs.

A.7 Einhaltung von Rechtsvorschriften. Der Kunde sichert zu, (i) sich nicht in einem Land zu befinden, gegen das ein Embargo der Regierung der Vereinigten Staaten besteht oder das von der Regierung der Vereinigten Staaten als „terrorismusunterstützendes Land" eingestuft wurde, und (ii) nicht auf einer Liste verbotener oder beschränkter Parteien der Regierung der Vereinigten Staaten geführt zu werden.

A.8 Name und Anschrift des Entwicklers. Fragen, Beschwerden und Ansprüche zur Software sind zu richten an: CanMe GmbH, Albert-Einstein-Straße 1, 95028 Hof, Deutschland, hello@canme.cloud (rechtliche Anliegen: legal@canme.cloud), +49 30 520041516. Technischer Support für Kunden erfolgt über das Ticketsystem unter my.canme.cloud.

A.9 Bedingungen Dritter. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Software geltende Bedingungen Dritter einzuhalten, insbesondere die Bedingungen seines Mobilfunk- oder Datentarifs.

A.10 Begünstigter Dritter. Der Kunde und CanMe erkennen an und vereinbaren, dass Apple und die Tochtergesellschaften von Apple begünstigte Dritte dieses Vertrages sind und dass Apple mit der Annahme dieses Vertrages durch den Kunden berechtigt ist (und diese Berechtigung als angenommen gilt), diesen Vertrag als begünstigter Dritter gegenüber dem Kunden durchzusetzen.

B. Bestimmungen für den Bezug über Google Play und sonstige Plattformen

B.1 Wird die Software über Google Play, den Microsoft Store oder eine andere Plattform bezogen, gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers für die Beschaffung, Abrechnung und Bereitstellung.

B.2 Der jeweilige Plattformbetreiber ist nicht Partei dieses Vertrages, schuldet keine Wartung oder Unterstützung zur Software und übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Software.

B.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Software die geltenden Bedingungen des Plattformbetreibers sowie seines Mobilfunk- oder Datentarifs einzuhalten.

B.4 Bei Widersprüchen zwischen den zwingenden Vorgaben eines Plattformbetreibers und diesem Vertrag gehen die zwingenden Vorgaben des Plattformbetreibers für die betreffende Plattform vor; im Übrigen bleibt dieser Vertrag unberührt.


CanMe GmbH Albert-Einstein-Straße 1, 95028 Hof, Deutschland Geschäftsführer: Frederik Schmidt · Amtsgericht Hof, HRB 6912 · USt-IdNr. DE367881093 hello@canme.cloud · legal@canme.cloud · security@canme.cloud · +49 30 520041516


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